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Letzte Lebensphase
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Zur Entlastung oder als Ersatz der Pflegeperson übernehmen wir die Versorgung des Zupflegenden. |
Betreuung nach §45b SGB XI
bei Menschen mit dauerhafter Fähigkeitsstörung und Einschränkung der Alltagskompetenz wie z.B.
Die Kosten werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt von den Krankenkassen übernommen. |
Haus- und Familienpflege
Versorgung des Kindes und des Haushaltes, zum Beispiel bei:
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Beratende Tätigkeiten (kostenlos)Bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Pflege, Krankenkassen, Versorgungsamt, z.B. Anträge stellen etc. beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach unter folgender Nummer: 04952 890 69 69 und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.
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Sie sind sich noch unsicher, ob unser Pflegedienst der richtige für Sie ist? Kein Problem, rufen Sie uns an und vereinbaren sie einen Beratungstermin, kostenlos und unverbindlich!
Testen Sie uns!